Rechtsprechung
KG, 26.03.2012 - 25 W 38/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 58 FamFG, §§ 58 ff FamFG, § 59 FamFG, § 63 FamFG, § 64 FamFG
GmbH-Handelsregistereintragung: Zulässigkeit einer Beschwerde bei fehlender Begründung; wirtschaftliche Neugründung durch Mantelverwendung; Mitwirkung- und Aufklärungspflicht des Geschäftsführers der die Eintragung beantragenden GmbH - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der unterbliebenen Begründung einer Beschwerde; Wirksamkeit der Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen unter einer aufschiebenden Bedingung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen unterbliebener Begründung einer Beschwerde; Wirksamkeit der Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen unter einer aufschiebenden Bedingung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anmeldung, Geschäftsanschrift, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Mantelgesellschaft, Prüfungspflicht, Satzungs- und Verwaltungssitz, Versicherung, wirtschaftliche Neugründung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 01.11.2011 - 82 HRB 102400
- KG, 26.03.2012 - 25 W 38/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02
Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung …
Auszug aus KG, 26.03.2012 - 25 W 38/10
Das führt aber dazu, dass für die Anteilsübertragung vom 18. September 2008 die Voraussetzungen einer Neuanmeldung gelten (vgl. nur BGHZ 153, 158; WM 2010, 557; KG, Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2010, 25 W 49/10;… Müther, Das Handelsregister in der Praxis, 2. Aufl., § 6 Rn.142 m.w.N.). - BGH, 18.01.2010 - II ZR 61/09
GmbH: Anwendung der Grundsätze der Mantelverwendung; Gesellschaft als "leere …
Auszug aus KG, 26.03.2012 - 25 W 38/10
Das führt aber dazu, dass für die Anteilsübertragung vom 18. September 2008 die Voraussetzungen einer Neuanmeldung gelten (vgl. nur BGHZ 153, 158; WM 2010, 557; KG, Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2010, 25 W 49/10;… Müther, Das Handelsregister in der Praxis, 2. Aufl., § 6 Rn.142 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 18.04.2011 - 12 W 631/11
GmbH-Handelsregistereintragung: Beschwerdeführer bei Einlegung durch einen Notar …
Auszug aus KG, 26.03.2012 - 25 W 38/10
Wird aber im Rahmen eines Antragsverfahrens in einem mit notariellem Schreiben eingeleiteten Beschwerdeverfahren der Name des Beschwerdeführers nicht angegeben, so gilt die Beschwerde im Zweifel als im Namen aller beschwerdebefugten Antragsberechtigten bzw. -verpflichteten eingelegt, für die der Notar tätig geworden ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.04.2011, 12 W 631/11). - OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 3 Wx 187/09
Gerichtliche Zuständigkeiten nach Inkrafttreten des FamFG in Übergangsfällen
Auszug aus KG, 26.03.2012 - 25 W 38/10
Auf die Anmeldung vom 23. September 2010 finden nämlich die §§ 58 ff. FamFG i.V.m. § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. h GVG Anwendung, da das Verfahren auf Eintragung der Geschäftsanschrift der Beteiligten erst nach dem 01. September 2009 eingeleitet worden ist, so dass die neue Regelungen des FamFG und nicht die Vorschriften des FGG Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2009, 1352, 1353).